Alkoholverbot für Fahranfänger

Hallo,

wer es noch nicht gehört hat, ab dem 1.8 gilt ein neues Gesetz für Fahranfänger das den Umgang mit dem Thema Alkohol regelt.

Wer unter 21 Jahren ist bzw. noch in der Probezeit - für den gilt ab dem 1.8 die 0,0 Promillegrenze! Wer dagegen verstößt kann mit empfindlichen Geldstrafen rechnen sowie Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und 2 Punkte bei den “beliebten” Flensburgern.

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5 Kommentare bisher »

  1. nana sagt

    am 7. Juli 2007 @ 03:10

    gilt das für alle die ab dme 1.8. den fleppen bekommen oder fuer alle die noch in der probe zeit sind. bzw was ist wenn ich unter 21 und aus der probezeit raus bin?

  2. Tobbe sagt

    am 7. Juli 2007 @ 11:40

    Gilt auch für die, die schon aus der Probezeit raus sind. Ab dem 1.8 muss jeder der unter 21 ist alkoholfrei Auto fahren! So hab ich es zumindest verstanden ;)

  3. chriz sagt

    am 8. Juli 2007 @ 02:26

    gilt übigens erst ab 1.9. mich solls ned interssieren ich bin 21 und hab meine probezeit weg

  4. admin sagt

    am 8. Juli 2007 @ 09:53

    Hi Chriz,

    ab dem 1.9 gilt meines Wissens das Rauchverbot. Das Alkoholverbot gilt ab dem 1.8!
    Hier ein Link vom Bund ;) http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2007/07/2007-07-06-alkoholverbot-fuer-fahranfaenger.html

  5. Steffi sagt

    am 31. Juli 2007 @ 17:35

    so wie ich das Verstehe ist mit 21. Lebensjahr 20 gemeint. Rein kaufmännisch gesehen. ist doch alles scheisse die spinnen doch. Alle

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